Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - allgemeine Rücklage

Was ist eigentlich die „allgemeine Rücklage“?

 

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf für den Haushaltsplan des Jahres 2012 erstellt. Der Bürgermeister hat den Plan in die Ratssitzung am 1. Februar 2012 eingebracht und vorgestellt. Die Fraktionen beraten jetzt das umfangreiche Zahlenwerk, das die Zukunft Meckenheims für die nächsten Jahre prägen wird. Rechtskraft wird das Werk voraussichtlich im Juni erlangen.

 

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) wird in loser Folge über den Haushaltsplan berichten, um den Bürgern die komplexe Materie näher zu bringen. Nachdem in NRW das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt worden ist und vom bisherigen gewohnten „kameralistischen“ Haushaltssystem Abschied genommen wurde, muss in Systematik und Terminologie umgelernt werden.

 

Aber zunächst zu den wichtigsten Zahlen, die der Bürgermeister im Stadtrat genannt hat: Im Jahresergebnis sind Aufwendungen in Höhe von 56,5 Mio. Euro vorgesehen. Dem stehen Erträge in Höhe von 49,9 Mio. Euro gegenüber. Es sollen 6.676.590 Euro mehr ausgegeben als eingenommen werden. Wie wird nun dieser Fehlbetrag gedeckt? Dazu wird die sogenannte „Allgemeine Rücklage“ herangezogen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch müsste man davon ausgehen, dass es sich hierbei um zurückgelegtes Geld, also Geld „auf der hohen Kante“ handelt, auf das man zurück greifen kann, um notwendige Ausgaben zu decken. Die „Allgemeine Rücklage“ im neuen Finanzsystem aber liegt nicht etwa in Geld auf der Bank, sie steht als reiner Buchungsposten als „Vermögen“ der Stadt tatsächlich nur auf dem Papier.

 

Dieses städtische „Vermögen“ ist der in Euro gemessene Buchwert von Straßen, Schulen, Wegen, Plätzen, Feuerwehrhäusern und sonstigen öffentlichen Gebäuden und kann weder verkauft noch beliehen werden. Es ist im Gegensatz zum kaufmännischen Betriebsvermögen deshalb kein Vermögen, mit dem Schulden abgedeckt werden können und wird deshalb wohl eher beschönigend „Allgemeine Rücklage“ genannt. Diese buchmäßige „Allgemeine Rücklage“ kann deshalb auch nur buchmäßig um den oben genannten Fehlbetrag reduziert werden, die Deckung des Fehlbetrages erfolgt also rein fiktiv. Für das tatsächlich benötigte Geld müssen Kredite aufgenommen werden. Da die „Allgemeine Rücklage“ der Stadt Meckenheim mit 91,2 Mio. Euro angesetzt ist, vermindert sich das „Vermögen“ im Jahre 2012 um 7,319 %. Im NKF ist ein Schwellenwert von 5% festgelegt. Bei Verringerung der „Allgemeinen Rücklage“ in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren um jeweils mehr als 5% kommt die Stadt in die Haushaltssicherung, d. h. in die Zwangsverwaltung durch die Bezirksregierung. Bisher hatte Meckenheim die 5%-Schwelle noch nicht überschritten. Die erstmalige Überschreitung dieses, die kommunale Selbstverwaltung gefährdenden Schwellenwertes im Haushaltsjahr 2012 wird ein wichtiger Punkt bei den kommenden Haushaltsberatungen sein.

 

Wird fortgesetzt.

 

Pressemitteilung 06/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)