Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - Intergenerative Gerechtigkeit

Was bedeutet eigentlich „Intergenerative Gerechtigkeit“?

 

Im Fachjargon des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) findet sich für die Beschreibung des schonenden Ressourcenverbrauchs auch der Begriff der Intergenerativen Gerechtigkeit. Mit dieser Formulierung soll die Aufmerksamkeit auf eine gerechte Verteilung der anfallenden kommunalen Aufwendungen und somit auf die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Entwicklung in der Zukunft gelenkt werden.

 

Ihren Ausgangspunkt findet die Diskussion zur Intergenerativen Gerechtigkeit 1987 im sogenannten Brundtland-Bericht. Schon damals beschäftigte sich die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung mit der sogenannten nachhaltigen Entwicklung. Diese wird als eine Entwicklung beschrieben, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können.

 

Daraus entwickelte sich im Verlaufe der 90er Jahre das Ziel einer Schuldenbremse für Staatsausgaben. Das Thema war damit im politischen, genauer gesagt, im finanzpolitischen Raum angekommen.

 

Schon der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker erkannte zutreffend, dass Politiker am ehesten wiedergewählt werden, wenn sie die Interessen heutiger Generationen berücksichtigen. Nach seiner Auffassung wird damit allerdings der falsche Anreiz gesetzt, nämlich für eine Politik „der Verherrlichung der Gegenwart und Vernachlässigung der Zukunft“.

 

Die Einführung und Anwendung des NKF in NRW als Ressourcenverbrauchskonzept will die Kommunen auch zukünftig handlungsfähig machen. Daher muss der kommunale Planungs- und Handlungsansatz mehrere Generationen mit allen ihren Wünschen und Bedürfnissen umfassen.

 

Gelebte „Intergenerative Gerechtigkeit“ verlangt von allen, dass wir heute nicht auf Kosten der kommenden Generationen leben.

 

In diesem Sinne hat der damalige NRW-Innenminister Behrens mahnend ausgeführt: „Die Ausrichtung der Finanzpolitik der Gemeinden auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll erreichen, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten“.

 

Für den kommunalen Haushalt bedeutet dieses, dass die Ausgaben eines Haushaltsjahres regelmäßig durch die Einnahmen desselben Jahres gedeckt werden sollen. Jede verantwortungsvolle Person würde privat nicht anders handeln. Man kann nicht zwei Euro ausgeben, wenn man nur einen einnimmt.

 

Es ist festzustellen, dass sich die öffentliche Haushaltswirtschaft von diesem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit immer weiter entfernt.

 

Allein durch Kredite zur Kontenüberziehung, den sogenannten „Kassenkrediten“, über die wir bereits in einem früheren Beitrag informierten, haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Schuldenberg in Höhe von aktuell über 22 Milliarden EURO aufgetürmt. Auch Meckenheim beteiligt sich hieran.

 

Ziel einer vernünftigen Politik muss die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer Kommune sein. Das heißt, dass heute gemachte Schulden wieder abgebaut und die nachfolgenden Generationen nicht überproportional damit belastet werden. Wer heute Verantwortung trägt, ist es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig, dafür zu sorgen, dass sie in späteren Jahren nicht mit Recht sagen: „Damals habt ihr immer von der intergenerativen Gerechtigkeit gesprochen, aber das Gegenteil davon getan. Ihr habt über eure Verhältnisse gelebt, heute sind wir es, die dieses ausbaden müssen“.

 

Pressemitteilung 011/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)