Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - Verpflichtungsermächtigungen

Was sind eigentlich „Verpflichtungsermächtigungen"?

 

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) informiert in loser Folge über den Haushalt der Stadt Meckenheim, heute zum Thema Verpflichtungsermächtigungen.

 

Haushaltssatzungen enthalten den Ausgabeposten „Verpflichtungsermächtigung“. In den Meckenheimer Haushalten wurden im Jahre 2009 – jeweils für die Folgejahre – hierzu 625.000 Euro, im darauf folgenden Jahr 565.000 Euro, im Jahre 2011 sogar 1.310.000 Euro ausgewiesen. Der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 zeigt einen immensen Anstieg dieser Position auf 8.268.000 Euro, eingeplant für die Jahre 2013 bis 2015.

 

Was aber sind „Verpflichtungsermächtigungen“ und welche Auswirkungen haben sie auf die Haushalte?

 

Haushaltssatzungen gelten immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr. Mit einer Verpflichtungsermächtigung ermächtigt der Rat die Verwaltung, im Rahmen des Haushaltsplans, finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus einzugehen, z. B. bei öffentlichen Bauvorhaben. „Verpflichtungsermächtigungen“ betreffen also Investitionsausgaben für kommende Haushaltsjahre. In Meckenheim liegt der Schwerpunkt der Verpflichtungsermächtigungen für 2013 bei der nördlichen Stadterweiterung und bei Maßnahmen für die Altstadt.

 

Mit der Festlegung dieser Ermächtigung in der jährlichen Haushaltssatzung verpflichtet sich die Stadt verbindlich, in den folgenden Haushaltsjahren diese Summen auch bereit zu stellen. Kurz gesagt und konkret auf den vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 bezogen:

 

Die Stadt soll mit der Verabschiedung des Haushalts 2012 für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 bindende Verpflichtungen über knapp 8,3 Millionen Euro eingehen. Diese Summen müssen dann ohne Wenn und Aber in diesen kommenden Haushalten erscheinen und als Ausgaben beschlossen werden.

 

„Verpflichtungsermächtigungen“ sind also mit Vorsicht zu behandeln; sie legen künftige Ausgaben fest und engen den langfristigen Spielraum eines Haushalts ein. Vor allem bei einer noch schlechter werdenden Finanzlage wird natürlich auch der politische Spielraum des den Haushalt bewilligenden Rates erheblich beschränkt. Im Haushalt 2012 werden also finanzielle Entscheidungen bis 2015 getroffen, die auch schon für die nächste Ratsperiode gelten.

 

Wie der Bürgermeister in seiner Haushaltsrede in der Stadtratssitzung am 1. Februar ausführte, sind Defizite in Millionenhöhe für die kommenden Jahre eingeplant. Der Rat wird bei den kommenden Finanzberatungen also nicht nur das Jahr 2012, sondern auch die Folgejahre kritisch bewerten müssen.

 

Pressemitteilung 07/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)