Gegen vorzeitige Steuererhöhungen in Meckenheim

Erstellt: Sonntag, 13. Dezember 2015 23:06

BfM begründet Ablehnung

Die Stadtverwaltung will zum 1. Januar 2016 die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuern erhöhen. In die Ratssitzung am 9. Dezember hat sie einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Dieser Beschlussvorschlag wurde von der Mehrheit des Rates angenommen, jedoch gegen die Stimmen der BfM-Fraktion und drei weiteren Ratsmitgliedern aus anderen Fraktionen.

Das bedeutet für die Hausbesitzer – und über die Nebenkosten natürlich auch für die Mieter – eine Erhöhung der Grundsteuer B um rund 16%.

Die BfM hält eine solche Steuererhöhung nicht für entscheidungsreif. Der Gesetzgeber verlangt nach § 77 der Gemeindeordnung, dass vor einer solchen Steuererhöhung alle anderen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Und bevor dem Bürger in die Tasche gegriffen wird, sind erst einmal alle Einsparmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Das ist dann Gegenstand der Haushaltsverhandlungen 2016, die laut Sitzungsplan im ersten Quartal vorgesehen sind. Erst dann kann die Notwendigkeit von Steuererhöhungen durch den Rat wirklich beurteilt werden. Mit dieser voreiligen Entscheidung schränkt der Rat seine Gestaltungsmöglichkeiten bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen wesentlich ein.

Erstaunlich ist die Begründung der Stadtverwaltung, die unter Verzicht auf Darstellung einer Dringlichkeit für höhere Einnahmen stattdessen administrative Gründe anführt. Dass die Gebührenbescheide für die genannten Steuern nach einem Erhöhungsbeschluss im März noch einmal verschickt werden müssen, kann wahrlich kein Grund für eilig beschlossene Steuererhöhungen sein. Auch deshalb hat die BfM der vorgelegten Satzung nicht zugestimmt.

Pressemitteilung 30/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)